Parkettschäden und Versicherung

Holzboden renovieren - Wer haftet bei Parkettschäden?

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Beschädigungen am Parkett – wer bezahlt beim Auszug oder Mieterwechsel?

Schäden am Parkett- oder Dielenboden in Mietwohnungen oder Häusern kommen öfter vor als man annimmt. Durch ein normales Mieterverhalten kann das Parkett über viele Jahre der Nutzung abgenutzt sein, so dass eine Renovierung des Parketts notwendig wird. Doch wie wird zwischen kleineren Kratzern, starken Gebrauchsspuren und richtigen Defekten unterschieden? Und wer kommt für die Schäden, wenn sie in einer vermieteten Wohnung auftreten, auf? Wir zeigen Ihnen in diesem Beitrag, wie Sie sich bei Parkettschäden und der Haftung bei Mieterwechsel verhalten sollten.

Die richtige Vorgehensweise bei Parkettschäden

Schäden am Parkett-oder Dielenboden entstehen schneller als Gedacht. Ob es ein verschüttetes Glas mit Wasser oder Alkohol ist oder ein geschobenes Möbelstück, welches dann einen Kratzer verursacht hat. Selbst Verfärbungen aufgrund zu viel Sonneneinstrahlung können zu einem Schaden an Ihrem Eichenparkett werden. Beim Schleifen des Parkettbodens, wäre dann ein zusätzlicher Schleifgang nötig.

Parkettschäden reparieren

Was ist also zu tun, wenn Sie einen selbst verursachten Kratzer oder eine andere schwere Beschädigung am Parkett entdecken? Um Ihnen da den besten Rat zu geben, kommt es in der Regel auf die Intensität des jeweiligen Parkettschadens an. Einige kleine Spuren oder Kratzer fallen kaum auf und sind im täglichen Leben nur schwer zu vermeiden. Sie sollten dann nicht gleich an schleifen des Parketts denken. Erst wenn sich genug Kratzer, Dellen oder Verfärbungen eingefunden haben und das Parkett dadurch nicht mehr schön anzusehen ist, kann man eine Fachfirma mit der Renovierung Ihres Parkettbodens beauftragen. Solange es nur optische Mängel sind und der Gebrauch des Holzbodens nicht möglich ist, ist keine Eile geboten.

Auch bei nur kleineren, spuren, Kratzern und kleineren Beschädigungen ist es wichtig, nicht ohne den nötige Sachverstand und Erfahrung, zu versuchen die Mängel am Parkettboden selbst zu beseitigen. Durch übereilte und allzu kreative Methoden können sich die Schäden nur noch zusätzlich verstärken, was dann höheren Kosten oder gar zu einem Austausch des Bereiches führen könnte. Solche herbeigeführten Schäden müssen Mieter meistens selber bezahlen oder für professionelle Beseitigung sorgen.

Für diese Schäden an angemieteten Fremdeigentum zahlt die Privathaftpflicht Versicherung

Wenn sich bei Ihrem Parkett ein Schaden zeigt, ist in den meisten Fällen die Privathaftpflicht Versicherung Ihr Ansprechpartner. In der Regel sind Sie als Mieter für solche Fälle versichert, wodurch weder Sie als Mieter noch der Vermieter aufkommen müssen. Auch wenn direkte Ansprüche auf Schadenersatz von den meisten Versicherungen ausgeschlossen werden, werden Schäden in Hinblick auf die Haftung bei vielen Versicherungspolicen aufgeführt. Doch was übernehmen die Versicherer dann konkret?

  • Schäden durch normalen Verschleiß
  • Gebrauchsspuren
  • Übermäßiger Gebrauch
  • Schäden an Glasscheiben
  • Schimmelprobleme
  • Defekte an Elektro- und Gasgeräten
  • Schäden an Heizungsanlagen
  • Defekte in Wasseraufbereitungsanlagen

Da eine Mietwohnung in der Regel Eigentum des Vermieters ist, der die Wohnung nur für die Dauer des Mietverhältnisses zur Verfügung stellt, muss der Mieter in der Regel für eventuelle Schäden aufkommen. In den meisten Fällen handelt es sich jedoch um einen Anspruch eines Dritten, für den Sie mit der Privathaftpflicht optimal abgesichert sind. Um das Parkett schleifen zu lassen, entsteht dadurch nicht unbedingt ein finanzieller Aufwand für den Mieter.

Gibt es versicherungsbedingte Unterschiede?

Grundsätzlich sind die genannten Fälle in jeder Privathaftpflichtversicherung versichert. Ausnahmen kann es natürlich immer geben, wenn beispielsweise ein Schaden nachweislich vorsätzlich verursacht wurde. Auch bei übermäßigem Verschleiß, der über das normale Maß hinausgeht, können Versicherungsunternehmen eigene Maßstäbe für die Bewertung setzen. In den meisten Fällen werden jedoch die Kosten übernommen, sodass kein zusätzlicher Aufwand entsteht. Informieren Sie sich bei Bedarf am besten vorab bei Ihrem Versicherungspartner.

Normale Abnutzung als wichtigste Maßnahme

Wie bereits erwähnt, sollte für eine erfolgreiche Kostenübernahme einer eventuellen Parkettsanierung der Verschleiß natürlich sein. Aber was genau ist natürlicher Verschleiß? In den meisten Fällen neigt der Parkettboden mit der Zeit dazu, langsam gelb zu werden. Gleiches gilt für die Orte, an denen früher schwere Möbel standen. Durch die unterschiedliche Stärke der Sonneneinstrahlung ergeben sich mehrere Bereiche, in denen der Verschleiß definiert wird.

Der Mieter muss in diesen Punkten nicht haftbar gemacht werden. Nur bei über das normale Maß hinausgehenden Abnutzungserscheinungen haftet der Mieter unmittelbar. Dies ist beispielsweise bei aufgequollenem Parkett oder bei sehr tiefen Dellen der Fall. Meistens treten solche Fehler und Schäden erst beim Auszug auf, wenn es um die Auszahlung der Kaution geht. Hat der Vermieter Zweifel an der Art der Abnutzung, kann er diese auch überprüfen lassen. Der Mieter kann nur haftbar gemacht werden, wenn der Eindruck bestätigt wird.

Sollen Parkettschäden selbst behandelt werden?

Um Zeit und Geld zu sparen, denken viele Eigentümer und Mieter auch darüber nach, die Mängel selbst zu beheben. Allerdings ist vor allem beim Schleifen von Parkettböden Vorsicht geboten. Die Arbeit eines ausgewiesenen Profis ist meist die sicherere Wahl, um das Parkett zu schützen und gleichzeitig vom perfekten Ergebnis zu profitieren. Je nach Schadensausmaß gibt es jedoch Unterschiede, die bei der Behandlung von Parkettschäden zu beachten sind:

Kleine Kratzer

Parkettschäden

Druckstellen, die mit der Zeit am Boden entstehen können, sind etwas schwieriger zu entfernen. Um ohne Experten auszukommen, kann der Boden mit Hilfe von Wasser und Wärme wieder in die gewünschte Position gebracht werden. In Verbindung mit heißem Wasser quillt der Parkettboden am Druckpunkt auf, wodurch auch das Fell verschwindet. Ist Ihr Parkett jedoch versiegelt, ist eine professionelle Bodenbehandlung für Sie die sicherste Variante.

Druckpunkte

Parkettschäden

Handelt es sich bei dem vorhandenen Schaden im Parkett nur um einen kleinen Kratzer, kann dieser meist mit dem entsprechenden Hartwachs nachgefüllt werden. Das Material ist in allen erdenklichen Farben erhältlich, sodass es keinen Unterschied zur Farbe des Parketts gibt. Sogar Körner können vollständig reproduziert werden. Wer jedoch mit kleinen Kratzern leben kann, wartet besser auf die nächste Renovierung und lässt das Parkett schleifen.

Schwerer Schaden

Parkettschäden

Wer Parkett professionell abschleifen kann, ist auch bei größeren Schäden auf der sicheren Seite. Wenn Sie jedoch keine Mühle zur Hand haben, sollten Sie sich an einen erfahrenen und geschulten Fachmann wenden. Dies kann Ihr Parkett schleifen und den Schaden beseitigen. Solange es sich bei dem vorhandenen Schaden nur um natürliche Abnutzung handelt, die im Laufe der Zeit entstanden ist, wird er von der Versicherung gedeckt.

Parkett schleifen als teure Schönheitsreparatur?

Der Begriff kosmetische Reparatur umfasst in der Regel nur Maßnahmen, die für die Funktionsfähigkeit des behandelten Gegenstandes nicht erforderlich sind. Wenn es nur um oberflächliche und kaum erwähnenswerte Stellen geht, kann die Pflege des Parketts durchaus als Schönheitsreparatur bezeichnet werden. Geht es jedoch um den Ausgleich der zeitlichen Nutzung, kann davon keine Rede sein. Wenn Sie Ihr Parkett schleifen lassen möchten, tun Sie dies meist nicht nur aus ästhetischen Gründen.

Aber wo ist der Übergang zwischen Schönheitsreparaturen und notwendigen Maßnahmen? Wie bereits erwähnt, sind kleine und oberflächliche Kratzbehandlungen nicht zwingend notwendig. Gleiches gilt beispielsweise für den Austausch ganzer Parkettdielen, wenn diese durch Schleifen noch in den gewünschten Zustand gebracht werden können.

Große Wasserflecken und ähnliche Verunreinigungen gehören hingegen nicht in den Bereich der kosmetischen Reparaturen. Dies gilt auch für alle anderen Maßnahmen, die eine Parkettsanierung erfordern und nicht als separate Leistung durchgeführt werden können. Auch von Parkettpflege- und Instandsetzungsmaßnahmen, die nur an einem Punkt zutreffen, wird abgeraten. Sie führen zu einer anderen Wirkung und stören den Gesamteindruck.

Teilschliff als Kompromiss mit dem Vermieter

Im Gegensatz zur Teilsanierung kann das Abschleifen bestimmter Bereiche durchaus geeignet sein. Dies empfiehlt sich beispielsweise, wenn nur ein einzelner Bereich den Schaden verursacht und somit auch die Einzelmaßnahme zum Erfolg führt. Aus Sicht des Vermieters sind jedoch Maßnahmen, die das Problem nicht vollständig lösen, meist keine geeignete Option.

Wenn Sie jedoch länger in der Mietwohnung wohnen möchten, kann das partielle Abschleifen als Kompromiss genutzt werden. Der Vermieter rechnet bereits damit, dass bei einem Mieterwechsel sowieso das Parkett komplett geschliffen werden muss. Die Sanierung einer kleineren Fläche spart somit Kosten und Aufwand. Denken Sie jedoch daran, dass eine fugenlose Parkettsanierung nur möglich ist, wenn Sie alle Bereiche des Parketts schleifen lassen.

Verschleiß ist natürlich – so pflegen Sie Ihr Parkett

Auch wenn die klassische Abnutzung des Parketts nur schwer zu vermeiden ist, können Sie die Böden ohne großen Aufwand komfortabler und vor allem langlebiger machen. Für Haushalte mit eigenem Parkettboden ist die Parkettpflege von größter Bedeutung, unabhängig von Mietverhältnis oder Eigentum. Um eine komplette Parkettsanierung und die damit verbundenen Kosten möglichst lange zu vermeiden, sind folgende Tipps und Hinweise eine gute Lösung für die tägliche Pflege:

  • Verwenden Sie Untersetzer für Möbel, um Kratzer zu vermeiden.
  • Wischen Sie gut versiegeltes Parkett regelmäßig mit einem feuchten Tuch ab.
  • Arbeiten Sie mit Pflegeölen, um den Boden zu schützen.
  • Das Parkett regelmäßig kehren und Schmutz entfernen.
  • Lassen Sie Ihr Parkett nur bei Bedarf schleifen.
  • Gehen Sie neue Flecken möglichst direkt an.

Kleine Kieselsteine, die über die Parkettoberfläche bewegt werden, können Schäden verursachen. Während der kleine Kratzer auf den ersten Blick unbedeutend ist, summieren sich die vielen einzelnen Kratzer zu einer deutlich früheren Parkettsanierung. Durch regelmäßiges und intensives Reinigen des Bodens vermeiden Sie ein häufigeres Schleifen des Parketts.

Parkett fachgerecht schleifen lassen und Beschädigungen vermeiden!

Parkettschäden vorher und nacher

Eine professionelle Parkettrenovierung ist der beste Weg, einer Vielzahl kleinerer Schäden und Verschmutzungen entgegenzuwirken. Sofern es sich um natürliche Abnutzung handelt, übernimmt die Versicherung alle Kosten. In Verbindung mit einer durchdachten und regelmäßigen Pflege schützen Sie sich vor häufigem Parkettschleifen. Das erhöht die Langlebigkeit des Bodens, steigert seine Qualität und sorgt für den gewünschten Komfort im Alltag.

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